Vorwort

Liebe Kundinnen und Kunden,

das wird ein heißer Herbst, nicht nur mit Blick auf das Klima, sondern auch, wenn es um die Gesundheitspolitik geht.

Gesundheitsreformen und neue Gesetze: Was Versicherte wissen müssen

Neben zahlreichen weiteren Reformen soll das „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)“ eine (längst fällige) Revolution im Krankenhaussektor auslösen, so Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Die bisher überwiegend nach Fallpauschalen stark mengenorientierte Vergütung soll durch eine nach Leistungsgruppen über Mindestvorhaltezahlen, also mehr qualitätsorientierte Vergütung abgelöst werden. Der dazu notwendige Umbau soll durch einen Transformationsfonds ermöglicht werden, an dem sich die gesetzlichen Krankenkassen – die Beitragszahler – mit 25 Milliarden € beteiligen.

Es ist vorrangige Aufgabe des Staates, hier der Bundesländer, den Auf- und Umbau der Krankenhausversorgung zu gewährleisten – die Krankenkassen tragen die laufenden Benutzerkosten. Während sich alle Beteiligten über die Notwendigkeit einer Reform einig sind, ist die Umsetzung einerseits wegen der Finanzmittel und andererseits wegen der Auswirkungen auf die Krankenhausversorgung vor Ort mehr als strittig.

Das KHVVG & GVSG verursachen erhebliche Mehrkosten, die die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung und deren Arbeitgeber alleine tragen müssen.

Parallel zur Krankenhausreform soll auch die ambulante Versorgung verbessert werden: Den Hausarztberuf deutlich attraktiver zu machen, die regionale Versorgung zu stärken, die hausärztliche und ambulante psychotherapeutische Versorgung weiterzuentwickeln, den Leistungszugang für die Versicherten zu verbessern und transparenter zu gestalten – das sind die Ziele des „Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG)“, das zeitgleich mit dem KHVVG die Reise durch die politischen Gremien angetreten hat.

Fazit: Die zuvor genannten Veränderungen in der Gesundheitsversorgung verursachen erhebliche Mehrkosten, die die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung und deren Arbeitgeber alleine tragen müssen. Speziell im Bereich der Krankenhausreform ist dies schwer verständlich, da die Reform allen Menschen in Deutschland zugutekommt. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Einkommen als Basis der Beitragseinnahmen weniger stark steigen als die Leistungsausgaben inklusive der gesetzlichen Leistungsausweitungen. Für das Jahr 2025 rechnet der Spitzenverband der Krankenkasse mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von bis zu 2,5 %. Es ist daher unwahrscheinlich, dass im Jahr 2025 Krankenkassen einen Zusatzbeitrag unter 2 % anbieten können.

Ihr
Uwe Amann

Veröffentlicht: 30.08.2024 - Aktualisiert: 19.09.2024