Noch Fragen zur ePA?

Wir beantworten gerne Ihre meistgestellten Fragen

In dieser Ausgabe haben wir alle wichtigen Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst: Der Start des bundesweiten Rollouts der ePA für alle wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf den 29.04.2025 festgelegt (vgl. Schreiben BMG vom 15.04.2025). Der Gesundheitsminister berichtet in seinem Schreiben, dass die Technik einsatzbereit ist und sich die Erfahrungen bezüglich der Nutzung positiv entwickelt hatten.

Doch was bedeutet das nun konkret?

„Hochlaufphase“ seit 29.04.2025: Seitdem kann die ePA in ganz Deutschland genutzt werden. Die Einführung der ePA soll über einen Zeitraum gedacht werden, in dem die Nutzung kontinuierlich steigt. Die Hochlaufphase soll von den Leistungserbringenden (z. B. Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken) dazu genutzt werden, um sich ausgiebig mit der ePA vertraut zu machen und sie in die Versorgungsabläufe zu integrieren. Die Nutzung der ePA für Leistungserbringende ist damit vorerst freiwillig und sanktionsfrei. Verpflichtende Einführung ab 01.10.2025: Spätestens ab 01.10.2025 ist die Nutzung der ePA nach den gesetzlichen Vorgaben – auch für Leistungserbringende – verpflichtend.

Die ePA – Einfach. Sicher. Ihre Daten.

Die elektronische Patientenakte (ePA): Ihr zentraler digitaler Speicherort z. B. für Ihre Befunde, Unterlagen und Diagnosen. Infos zu Ihrer Gesundheit haben Sie damit griffbereit, wenn Sie sie brauchen. Ob beim Besuch einer Arztpraxis oder bei einem plötzlichen Klinikaufenthalt. Einsehbar aber nur für die, denen Sie es erlauben.

Wann kann ich meine ePA nutzen?

Ihre ePA können Sie ab sofort nutzten – vorausgesetzt, Sie haben nicht widersprochen. Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen müssen technisch für die ePA bereit sein. Seit dem 29.4.2025 können Gesundheitseinrichtungen in ganz Deutschland freiwillig die ePA nutzen. Ab dem 1. Oktober 2025 sind Gesundheitseinrichtungen gesetzlich verpflichtet, die ePA zu nutzen.

Wie sicher ist die ePA?

Die ePA enthält Ihre sensibelsten Informationen, nämlich die zu Ihrer Gesundheit. Der Schutz dieser Daten ist daher von größter Bedeutung. Unterschiedliche Mechanismen und Vorkehrungen sichern die ePA ab, so dass Sie als hochgradig sicher gilt. Einige Beispiele:

  • Daten werden nicht lokal gespeichert, sondern liegen auf zentralen Servern
  • Server sind hoch gesichert und stehen in Deutschland
  • Sie entscheiden, wer auf die Daten zugreifen darf
  • Krankenkassen haben keinen Einblick in die ePA

Wie erhalte ich die ePA?

Die ePA wurde ganz automatisch für Sie angelegt, wenn Sie nicht widersprochen haben. Wenn Sie das möchten, können Sie widersprechen bzw. beantragen, dass wir Ihre ePA löschen.

Veröffentlicht: 11.06.2025 - Aktualisiert: 25.06.2025