eRezept

eRezept – was ist das?

Bisher bekommen Sie das Rezept für ein verschreibungspflichtiges Medikament oft noch in Papierform, also als Formular.

Bald gibt es bundesweit stattdessen ein elektronisches Rezept, kurz eRezept. Dieses eRezept wird bereits seit zwei Jahren in verschiedenen Praxen und Apotheken getestet und seit dem 1. September 2022 bundesweit in allen Apotheken und in den Arztpraxen Schritt für Schritt für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland eingeführt.

Wie funktioniert das eRezept?

  1. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin schickt das eRezept über die eRezept-App direkt auf Ihr Smartphone. Bei Bedarf bekommen Sie in der Arztpraxis einen eRezept-Ausdruck. Im Laufe des kommenden Jahres wird es möglich sein, das eRezept über die Vorlage Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke zu erhalten.
  2. Sie schicken das eRezept über die App an eine Apotheke Ihrer Wahl. Oder Sie gehen mit dem Ausdruck des eRezepts in eine Apotheke bzw. Ihr eRezept wird in der Apotheke über Ihre eGK abgerufen.
  3. Sie haben das eRezept über die App verschickt? Dann informiert die Apotheke Sie über die App, wann Sie das Medikament abholen können. Auf Wunsch schickt die Apotheke das Medikament auch kostenpflichtig zu Ihnen nach Hause.

Welche Vorteile bietet das eRezept? 

Wer die App nutzt, wird von vielen Extrafunktionen profitieren, die den Zugang zu Arzneimitteln deutlich stressfreier machen. Der Vorrat lässt sich einfach per App erfragen und auch Bestellungen sind über das Handyprogramm möglich, zur Abholung oder per Lieferung. Ein weiterer großer Vorteil bei Dauermedikationen: Zumindest dann, wenn ein Patient im selben Quartal ein Anschlussrezept braucht, muss er deswegen nicht mehr persönlich in der Arztpraxis erscheinen, der Arzt kann das Folgerezept einfach auf App oder eGK buchen. Auch Videosprechstunden werden so einfacher, weil das eRezept nach telefonischer Anamnese geschickt werden kann. Dritte Erleichterung: Wer Angehörige pflegt oder Kinder hat, der kann diese Personen über die „Familienfunktion“ mit in seine App nehmen und so auch für sie Rezepte einlösen.

In anderen Ländern wird das eRezept eingesetzt, damit der Arzt weiß, was ein anderer Mediziner bereits verschrieben hat. Die Ärzte können sehen, welche Vorerkrankungen die Patienten mitbringen und welche Arzneien sie schon einnehmen. Wissen Sie das alles nicht, birgt das ein großes Risiko: Gesundheitsforscher schätzen, dass in Deutschland Jahr für Jahr 70.000 Menschen an Wechselwirkungen falsch kombinierter Medikamente erkranken.

Und wer ein Papierrezept bevorzugt? 

Jeder Versicherte hat nach wie vor das Recht, das eRezept abzulehnen und die Ärzte stattdessen um einen Papierausdruck zu bitten. Darauf ist dann ein QR-Code gedruckt, der in der Apotheke eingelesen und – wie die Angaben aus App und Karte – elektronisch verarbeitet werden kann.

Was ändert sich in den kommenden Jahren? 

Nach aktuellen Planungen des Bundesgesundheitsministeriums soll die elektronische Patientenakte ab Herbst 2024 für alle zum Standard werden: Versicherte müssen sie dann nicht mehr aktiv anfordern, sondern bekommen sie automatisch. Wer Bedenken hat, kann im Nachgang widersprechen. Leistungserbringer, also Krankenhäuser, Ärzte oder Reha-Einrichtungen, laden dann auch automatisch und ohne Rücksprache Daten hoch, es sei denn, der Patient widerspricht. Ob die Informationen dann als Datenbank vorgehalten oder weiterhin nur Kopien von Papier eingespeist werden können, ist bisher nicht bekannt. Bis Ende 2025 soll eine digitale Medikationsübersicht als Standard in dieser elektronischen Akte vorliegen.

Sind die Daten sicher?

Die Medikation ist nicht irgendein Datensatz, es sind sehr persönliche Informationen. Medizinisch versierte Menschen können daran ablesen, an welchen Krankheiten eine Person leidet, ob er oder sie zum Beispiel mit psychischen Problemen kämpft. Die eRezepte werden nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert, sondern auf einem zentralen Server, von wo sie die Apotheke nur dann abrufen kann, wenn die Karte vorliegt. Verwendet man sie und nicht die App, dann ist kein Passwort mehr nötig, die Karte selbst ist es, die den elektronischen Rezeptspeicher aufschließt. Das bedeutet aber auch: Entwendet jemand die Karte, der Zugang zu den Kartenlesesystemen der Apotheken hat, kann er die Daten abrufen. eRezepte sind elektronisch signiert, die Apotheke soll diese Signatur überprüfen; einmal eingelöst, verfällt auch ein eRezept.

Veröffentlicht: 16.03.2024 - Aktualisiert: 11.04.2024