Selbstverwaltung bei der BKK SBH
Der Verwaltungsrat der BKK SBH
Die BKK SBH ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Der ehrenamtliche Verwaltungsrat ist oberstes Beschlussgremium und entscheidet in dieser Funktion unter anderem über die Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans, beschließt die Satzung und die grundlegende strategische Ausrichtung. Er wählt außerdem den Vorstand der BKK SBH. Dieser Vorstand wiederum berichtet der Selbstverwaltung regelmäßig über die Geschäftsentwicklung.
Neue Führungsspitze im Verwaltungsrat der BKK SBH
Im Frühjahr dieses Jahres fanden die Selbstverwaltungswahlen für die Periode 2023 bis 2029 statt. Als Selbstverwaltungsorgan der BKK SBH wurde entsprechend der Verwaltungsrat neu gewählt. Die gewählten Personen haben wir Ihnen im vorausgegangenen Heft vorgestellt.
Konstituierende Sitzung war am 26. Juni 2023. Dabei wurden die neuen alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Thomas Burger (Arbeitgebervertreter) und Andres Kehder (Versichertenvertreter) gewählt. Alternierend bedeutet, dass sich die beiden Vorsitzenden jährlich abwechseln. 2023 beginnt Thomas Burger mit der Sitzungsleitung. Die Redaktion des BKK SBH Magazins beglückwünscht die beiden Herren sehr herzlich zu ihrer Wahl.
Thomas Burger
Thomas Burger ist Geschäftsführender Gesellschafter der Burger GROUP, langjähriger alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der BKK SBH und Stellv. Verwaltungsratsmitglied des BKK Landesverbandes Süd (Arbeitgebervertreter).
Andreas Kehder
Andreas Kehder ist gelernter Funkelektroniker, Betriebswirt (GA), Projektleiter und Betriebsratsvorsitzender bei der MYPEGASUS GmbH, seit vielen Jahren Mitglied des Verwaltungsrates der BKK SBH und Stellv. Verwaltungsratsmitglied des BKK Landesverbandes Süd (Versichertenvertreter). Seit 2023 ist er alternierender Verwaltungsratsvorsitzender bei der BKK SBH.
Der Widerspruchsausschuss der BKK SBH
In der konstituierenden Sitzung hat der Verwaltungsrat als weiteres Gremium der Selbstverwaltung den Widerspruchsausschuss neu gewählt. Dieser wird für dieselbe Wahlperiode wie der Verwaltungsrat bestellt.
Er gibt Versicherten nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches die Möglichkeit, Entscheidungen der Verwaltung überprüfen zu lassen. Versicherte haben nämlich das Recht, gegen eine Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch zu erheben. Der schriftliche Widerspruch muss innerhalb eines Monats, nachdem der Bescheid zugegangen ist, bei der BKK SBH eingereicht werden.
Die Mitglieder des Widerspruchsausschusses beschäftigen sich sehr intensiv mit den individuellen Anliegen. Dabei stehen die Interessen und Bedürfnisse der Versicherten im Mittelpunkt. Unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und unter Abwägung des individuellen Einzelfalles trifft der Widerspruchsausschuss dann eine Entscheidung. Die Sitzungen des Widerspruchsausschusses finden in regelmäßigen Abständen statt. Nach der Sitzung werden die betroffenen Versicherten unverzüglich über die Entscheidung informiert.
Die Ausgaben für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden durch Beitragszahlungen der Mitglieder und der Arbeitgeber finanziert. Daher ist der Widerspruchssauschuss mit zwei Vertretern der Versicherten und mit zwei Vertretern der Arbeitgeber besetzt. Die Tätigkeit im Widerspruchsausschuss ist ehrenamtlich und unabhängig, der Widerspruchsausschuss unterliegt somit keinerlei Weisungen der BKK SBH.
Der Widerspruchsausschuss der BKK SBH setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Arbeitgebervertreter | Versichertenvertreter |
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Christoph Groß, Volksbank Deißlingen | Udo Maier, Burger Industriewerk GmbH & Co KG |
Gunther Welzer, Welzer Wohnraumlösungen, VS-Schwenningen | Marissa Vaas, Hohner Musikinstrumente GmbH |
Stellvertretung Arbeitgebervertreter | Stellvertretung Versichertenvertreter |
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Manuela Lachenmaier, STB/RA/WP Kanzlei Lerner, Lachenmaier & Partner, Trossingen | Gundula Fetgenheuer, Hohner Musikinstrumente GmbH |
Dr. Günther Meßmer, Hewi Spaichingen | Herbert Disch, biw-burger in Schonach |
Veröffentlicht: 05.09.2023 - Aktualisiert: 19.09.2024