Kinderkrankengeld – schnell und sicher ausgezahlt

Ihr Kind ist erkrankt oder muss betreut werden? Sie können dadurch nicht zur Arbeit gehen?

Dann zahlt die BKK SBH Kinderkrankengeld. Damit wir das Geld schnell auszahlen können, benötigen wir eine Bescheinigung über die Erkrankung des Kinds vom behandelnden Arzt. Diese Bescheinigung kann jetzt online übermittelt werden.

Und so geht's

  • Wählen Sie bitte den Namen des Kindes aus, für das die Bescheinigung ausgestellt wurde. 
  • Sollte der Name des Kindes nicht aufgeführt sein, wählen Sie bitte den entsprechenden Menüpunkt aus und tragen anschließend den Namen sowie die Krankenkasse des Kindes in die dafür vorgesehenen Felder ein.
  • Füllen Sie bitte alle weiteren Felder aus.
  • Erkrankung Ihres Kindes: Reichen Sie uns die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ ein. 

Wir wandeln diese Daten für Sie in ein PDF um und stellen Ihnen den ausgefüllten Antrag in Ihrem Postfach zur Verfügung.

Bescheinigung übermitteln

Bitte beachten Sie auch die Voraussetzungen zum Erhalt von Kinderkrankengeld

  • Ihr Kind ist bei der BKK SBH oder einer anderen Krankenkasse gesetzlich versichert.
  • Sie haben einen Anspruch auf Krankengeld und Ihr Kind ist jünger als 12 Jahre.
  • Ihr Kind benötigt aufgrund einer Erkrankung die Betreuung, Pflege oder Beaufsichtigung durch einen Elternteil.
  • Eine andere im Haushalt lebende Person kann die Betreuung nicht übernehmen.

Sie erhalten für diese Tage kein Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber.
 

Veröffentlicht: 10.07.2024 - Aktualisiert: 23.07.2024