Die elektronische Patientenakte
Digitalisierung wird oft gepriesen, oft kritisch beäugt
Doch wo kann sie unser Leben tatsächlich einfacher machen?
Eine große Chance dazu bietet die elektronische Patientenakte (ePA). Ihre Einführungs- und Testphase ist am 1. Januar 2021 gestartet und wurde im zweiten Quartal „ausgerollt“. Zum 1. Juli wurde dann eine flächendeckende Vernetzung geplant. Was die ePA kann und wie Sie sie nutzen, erklären wir hier.
Rufen Sie sich folgende Szene vor Augen:
Sie haben einen Termin bei Ihrem Hausarzt. Ehe er die Behandlung beginnt, wird er vermutlich in eine Akte oder seinen PC schauen. So weiß er, welche Vorerkrankungen Sie haben, wie Ihre vorherigen Körperwerte waren oder welche Medikamente Sie nehmen. Das ist gut und wichtig für eine passende Behandlung und, um Nebenwirkungen zu vermeiden.
Nur: Was, wenn Sie anderswo medizinische Hilfe brauchen?
Damit alle Helfer auf diesem Stand sein können, gibt es die ePA.
Vorteile der ePA
Ihre medizinischen Daten sind im Notfall schneller einsehbar.
- Doppeluntersuchungen werden vermieden.
- Sie können jederzeit selbst prüfen, was in der Akte über Sie vermerkt ist.
- Daten können zeitlich unbegrenzt aufbewahrt werden.
- Ob und welche Daten dort gespeichert werden, entscheiden Sie allein.
So weit, so gut. Doch was ist mit den Zugriffsrechten?
Kontrolle soll bei Ihnen liegen
Sie können jederzeit Einblick nehmen, welche Ihrer Gesundheitsdaten in der ePA gespeichert werden – und Inhalte auf Wunsch löschen. Auch, wer Zugriff erhält, bestimmen Sie allein. Kein Arzt, kein Krankenhaus und auch nicht wir als Ihre BKK. Möchte jemand anderes Einblick nehmen, müssen Sie dies zunächst mittels Ihrer Gesundheitskarte explizit freigeben. Damit das System funktioniert, werden u. a. Arztpraxen und Krankenhäuser an die notwendige sogenannte Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen.
Sie als Nutzer haben die alleinige Datenhoheit
Sie als Nutzer haben die alleinige Datenhoheit und können bestimmen, ob und wer wie lange Zugriff auf Ihre Akte haben soll. Auch ist es dann möglich, dass die eigene ePA durch dritte, persönliche Vertreter geführt wird. Das ist beispielsweise bei Pflegebedürftigen von Vorteil, die die ePA selbst nicht bedienen können.
Was kann die ePA alles speichern?
Zum Start sind noch nicht alle Funktionen verfügbar – die ePA soll aber konstant erweitert werden. So können Sie zukünftig aller Voraussicht nach folgende Informationen darin speichern lassen:
- Notfalldaten
- Therapien und Diagnosen
- Befunde und Behandlungsberichte
- Impfungen
- elektronische Medikationspläne und Arztbriefe
- weitere, persönlich definierte Gesundheitsdaten
- Bonushefte
Flexibel und praktisch
Als gesetzlich Versicherte haben Sie ab sofort Anspruch darauf, eine solche ePA von uns zu erhalten. Die Nutzung via Smartphone-App ist freiwillig. Auch können persönliche Vertreter bestimmt werden, die diese App dann bedienen und führen können.
Veröffentlicht: 14.09.2021 - Aktualisiert: 19.09.2024