Die elektronische Patientenakte (ePA)

Flächendeckende Vernetzung ab Juli 2021

Digitalisierung wird oft gepriesen, oft kritisch beäugt. Doch wo kann sie unser Leben tatsächlich einfacher machen? Eine große Chance dazu bietet die elektronische Patientenakte (ePA). Ihre Einführungs- und Testphase ist am 1. Januar 2021 gestartet und wird im zweiten Quartal „ausgerollt“. Zum 1. Juli ist dann eine flächendeckende Vernetzung geplant.

Kontrolle soll bei Ihnen liegen

Sie können jederzeit Einblick nehmen, welche Ihrer Gesundheitsdaten in der ePA gespeichert werden – und Inhalte auf Wunsch löschen. Auch, wer Zugriff erhält, bestimmen Sie allein. Kein Arzt, kein Krankenhaus und auch nicht wir als Ihre BKK. Möchte jemand anderer Einblick nehmen, müssen Sie dies zunächst mittels Ihrer Gesundheitskarte explizit freigeben. Damit das System funktioniert, werden u. a. Arztpraxen und Krankenhäuser an die notwendige sogenannte Telematik- Infrastruktur (TI) angeschlossen.

Was kann die ePA alles speichern?

Zum Start sind noch nicht alle Funktionen verfügbar – die ePA soll aber konstant erweitert werden. So können Sie zukünftig aller Voraussicht nach folgende Informationen darin speichern lassen:

  • Notfalldaten
  • Therapien und Diagnosen
  • Befunde und Behandlungsberichte
  • Impfungen
  • elektronische Medikationspläne und Arztbriefe
  • weitere, persönlich definierte Gesundheitsdaten
  • Bonushefte

Veröffentlicht: 17.06.2021 - Aktualisiert: 11.04.2024