Die elektronische Patientenakte

Digitalisierung wird oft gepriesen, oft kritisch beäugt

Doch wo kann sie unser Leben tatsächlich einfacher machen?

Eine große Chance dazu bietet die elektronische Patienten­akte (ePA). Ihre Einführungs- und Testphase ist am 1. Januar 2021 gestartet und wurde im zweiten Quartal „ausgerollt“. Zum 1. Juli wurde dann eine flächendeckende Vernetzung geplant. Was die ePA kann und wie Sie sie nutzen, erklären wir hier.

Rufen Sie sich folgende Szene vor Augen:

Sie haben einen Termin bei Ihrem Hausarzt. Ehe er die Behandlung beginnt, wird er vermutlich in eine Akte oder seinen PC schauen. So weiß er, welche Vorerkrankungen Sie haben, wie Ihre vorherigen Körperwerte waren oder welche Medikamente Sie nehmen. Das ist gut und wichtig für eine passende Behandlung und, um Nebenwirkungen zu vermeiden.

Nur: Was, wenn Sie anderswo medizinische Hilfe brauchen?

Damit alle Helfer auf diesem Stand sein können, gibt es die ePA.

Vorteile der ePA

Ihre medizinischen Daten sind im Notfall schneller einsehbar.

  • Doppeluntersuchungen werden vermieden.
  • Sie können jederzeit selbst prüfen, was in der Akte über Sie vermerkt ist.
  • Daten können zeitlich unbegrenzt aufbewahrt werden.
  • Ob und welche Daten dort gespeichert werden, entscheiden Sie allein.

So weit, so gut. Doch was ist mit den Zugriffsrechten?

Kontrolle soll bei Ihnen liegen

Sie können jederzeit Einblick nehmen, welche Ihrer Gesundheitsdaten in der ePA gespeichert werden – und Inhalte auf Wunsch löschen. Auch, wer Zugriff erhält, bestimmen Sie allein. Kein Arzt, kein Krankenhaus und auch nicht wir als Ihre BKK. Möchte jemand anderes Einblick nehmen, müssen Sie dies zunächst mittels Ihrer Gesundheitskarte explizit freigeben. Damit das System funktioniert, werden u. a. Arzt­praxen und Krankenhäuser an die notwendige sogenannte Tele­matik-Infrastruktur (TI) angeschlossen.

Sie als Nutzer haben die alleinige Datenhoheit

Sie als Nutzer haben die alleinige Datenhoheit und können bestimmen, ob und wer wie lange Zugriff auf Ihre Akte haben soll. Auch ist es dann möglich, dass die eigene ePA durch dritte, persönliche Vertreter geführt wird. Das ist beispielsweise bei Pflegebedürftigen von Vorteil, die die ePA selbst nicht bedienen können.

Was kann die ePA alles speichern?

Zum Start sind noch nicht alle Funktionen verfügbar – die ePA soll aber konstant erweitert werden. So können Sie zukünftig aller Voraussicht nach folgende Informationen darin speichern lassen:

  • Notfalldaten
  • Therapien und Diagnosen
  • Befunde und Behandlungsberichte
  • Impfungen
  • elektronische Medikationspläne und Arztbriefe
  • weitere, persönlich definierte Gesundheitsdaten
  • Bonushefte

Flexibel und praktisch

Als gesetzlich Versicherte haben Sie ab sofort Anspruch darauf, eine solche ePA von uns zu erhalten. Die Nutzung via Smartphone­-App ist freiwillig. Auch können persön­liche Vertreter bestimmt werden, die diese App dann bedienen und führen können.

ePA Update

Der Ausbau der elektronischen Patientenakte 2.0

Der stufenweise Ausbau der ePA bietet einige neue Funktionen:

Bereits heute können erste Dokumente wie der Notfalldatensatz, der Medikationsplan und Arztbriefe in Ihrer ePA gespeichert werden. Zusätzlich können Sie auch eigene Dokumente hochladen, um diese im Anschluss für Ihre Ärztinnen und Ärzte bereitzustellen. Mit dem Start der ePA 2.0, ab Januar 2022, werden die Funktionen weiter ausgebaut und neue Nutzergruppen freigeschaltet.

Zu den neuen Funktionen zählen z. B.:

  • Nutzung auch für Privatversicherte
  • Digitaler Zugriff über die ePA auf Impfpass, Zahnbonusheft, Mutterpass und das Kinderuntersuchungsheft
  • Als Versicherter selbst bestimmten, wer welche Dokumente sieht
  • Vetreter für die ePA Verwaltung berechtigen

Veröffentlicht: 22.11.2021 - Aktualisiert: 20.12.2023