Die große Krankenhausreform

Liebe Kundinnen und Kunden,

in der Politik gibt es derzeit viele Baustellen, im Gesundheitsbereich sogar zwei überaus große: die Klinikreform und die Pflegeversicherung.

Ein Blick viele Jahrzehnte zurück macht eines deutlich

Die Krankenhausbehandlung – mit rund einem Drittel der größte Ausgabeposten – stand seit jeher im Mittelpunkt unterschiedlicher Interessen. Gelöst werden müssen sowohl finanzielle als auch personelle und qualitative Probleme. Deshalb plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach eine auf Jahre angelegte Mammutreform – er bezeichnet sie sogar als „Revolution“.

Jährlich rund 3,7 Millionen Patienten mit einer Verweildauer von einem Tag

In den Krankenhäusern werden jährlich rund 3,7 Millionen Patienten mit einer Verweildauer von einem Tag versorgt. Das Vergütungssystem der Fallpauschalen belohnt eine hohe Menge an stationären Leistungen – es soll schrittweise zurückgefahren werden. Seit Jahresbeginn ermöglicht das „Krankenhauspflegeentlastungsgesetz“ sogar tagesstationäre Behandlungen mit mindestens sechsstündigem Aufenthalt mit überwiegend ärztlicher oder pflegerischer Behandlung. Durch diese neue Leistung soll auch das Pflegepersonal in der Nacht entlastet werden. Wegen einer eventuellen Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung werden diese Veränderungen vom ambulanten Bereich der niedergelassenen Ärzte mit Argwohn verfolgt!

Da passt es in die Zeit, dass der aktuelle Katalog ambulanter Operationen auf über 3.000 Leistungen erweitert wurde. Parallel zu allen Vorhaben ist längst eine Reform der Notfallversorgung fällig. Insgesamt wird als Ergebnis eine ortsnahe, qualitativ hochwertige und bezahlbare Grund-/Regel- und Maximalversorgung durch die derzeit rund 1.900 Kliniken angestrebt. Bund und Länder – Letztere zuständig für die Planung – wollen bis zur Jahresmitte einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorlegen.

Bund und Länder wollen bis zur Jahresmitte einen gemeinsamen Gesetzentwurf für eine große Krankenhausreform vorlegen.

Immer wieder angekündigt und überfällig: die Reform der Pflegeversicherung!

So sollen vor allem die Leistungen für pflegende Angehörige und ambulante Pflegeeinrichtungen verbessert werden, weil durch sie das System wesentlich entlastet wird, so Karl Lauterbach.

Ein Wermutstropfen

Der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung wird sich erhöhen. Anders werden die beständig steigenden Kosten nicht zu stemmen sein, selbst dann, wenn die Steuerzuschüsse steigen. Die BKK SBH hat auch gute Nachrichten für Sie: Im Frühjahr ist unser Gesundheitsprogramm gestartet. Hier bieten wir auch sehr viele Vorträge rund um das Thema Gesundheit an. Einige finden auch online statt. Schauen Sie doch rein und nutzen unser Angebot. Weitere Informationen finden Sie auch in diesem Heft. Wir freuen uns auf Sie!

Information

Die aktuellen Informationen zur jährlichen Veröffentlichung der Vorstandsgehälter finden Sie hier:

Veröffentlichung der Vorstandsgehälter einsehen

Ihr
Uwe Amann

Veröffentlicht: 17.03.2023 - Aktualisiert: 20.12.2023