Verbesserte Online-Interaktion
Unser digitales Angebot für Verwaltungsleistungen
Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden.
Digitale Anträge und Dienstleistungen in der OGS
Mit dem Onlinezugangsgesetz sind alle Behörden und auch die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihre Anträge und Dienstleistungen digital anzubieten. Diese können Sie über das Bundesportal verwaltung.bund.de aufrufen. Die BKK SBH stellt Ihnen zur einfacheren und schnelleren Anwendung alle digitalen Anträge und Dienstleistungen ab sofort auch über die BKK SBH Onlinegeschäftsstelle oder Service-App zu Verfügung. Die Onlinegeschäftsstelle erreichen Sie über unsere Website. Dort finden Sie auch den Link zu den App-Stores, um unsere Service-App downloaden zu können, sofern Sie diese nicht schon nutzen.
Was ist das OZG?
Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (Online-zugangsgesetz – OZG) sieht vor, dass wesentliche Verwaltungsleistungen auch digital angeboten werden müssen. Es soll das Beantragen von Leistungen bei Behörden, Verwaltungen und damit auch gesetzlichen Krankenkassen einfacher machen.
Dazu gehören auch Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wie die generelle Beantragung einer Mitgliedschaft, das Bestellen einer neuen Versichertenkarte oder die Beantragung von Mutterschaftsgeld. Erfahren Sie mehr:
Unsere Angebote für Sie
Kostenfrei für Versicherte: Die Kurse für das Frühjahr sind bereits verfügbar!
1. Gesundheitskurse
2. Online-Vorträge
Wir bieten Online-Vorträge zu den folgenden Themen an:
- Hypertonie und psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten
- Selbstwert
- Burnout
- Partnerschaft
- Depression
- Ängste
- Zwänge
Sie können sich nun zu diesen kommenden Kursen, vor Ort wie auch online informieren:
Veröffentlicht: 17.03.2023 - Aktualisiert: 23.07.2024