Ankündigung des Zusatzbeitrags 2024

Zukunft der Gesundheitsfinanzierung – moderate Anpassung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat im November dieses Jahres den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen, der für das Jahr 2023 1,6 % beträgt, um 0,1 % auf 1,7 % angepasst. Die Anpassung mit 0,1 % fällt gegenüber dem Vorjahr (2023 wurde um 0,3 % angepasst) etwas moderater aus. 

Grund des Anstiegs ist, dass die weiterhin – insbesondere im Bereich der stationären und ambulanten Versorgung – vorhandenen Kostensteigerungen mit den bisherigen Einnahmen nicht mehr abgedeckt werden können. 

In den Jahren 2021, 2022, 2023 wurden deshalb zur Kostendämpfung die Finanzreserven und Rücklagen des Gesundheitsfonds und die Rücklagen vermögender gesetzlicher Krankenkassen weitestgehend für die Finanzierung herangezogen. Auf diese Reserven kann daher nicht mehr zurückgegriffen werden. Die BKK SBH wurde in dieser Zeit ebenfalls mit einem Betrag von 7,6 Mio Euro zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen.  

Die BKK SBH hat immer schon Wert auf eine solide und möglichst verlässliche Finanzplanung gelegt. Entsprechend konnten wir bisher immer einen unterdurchschnittlichen Zusatzbeitrag erheben. Den konstant steigenden Ausgaben können aber auch wir uns nicht entgegenstellen. Entsprechend müssen wir diese Rahmenbedingungen in unserer Haushaltsplanung für das Jahr 2024 berücksichtigen. Sehr wichtig ist uns dabei, dass wir bei unseren Leistungen und Serviceangeboten keine Abstriche machen wollen. Unser Ziel ist, wie in den Jahren zuvor, auch für 2024 einen attraktiven und unterdurchschnittlichen Zusatzbeitrag anzubieten. 

Den Zusatzbeitrag für das Jahr 2024 beschließt der Verwaltungsrat der BKK SBH am 19.12.2023. Anschließend informieren wir Sie per Nachricht in der BKK SBH-App oder per Brief über den genauen Zusatzbeitrag 2024.

Veröffentlicht: 13.12.2023 - Aktualisiert: 19.09.2024