Beitragssatz der BKK SBH im Jahre 2023

Finanzierungslücke soll 2023 geschlossen werden

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verschiedene Maßnahmen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkasse auf den Weg gebracht. Das Gesetz tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Mit einem Maßnahmenmix soll die nach aktuellen Berechnungen bestehende Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2023 in Höhe von ca. 17 Mrd. Euro geschlossen werden.

Beschluss vieler Einzelmaßnahmen zur Sicherung der Finanzierung

Anstatt grundlegende Finanzierungsreformen auf den Weg zu bringen, wurden viele Einzelmaßnahmen beschlossen, die lediglich die Finanzierung im Jahre 2023 sichern. Eine solide Finanzierung für die Folgejahre ist noch nicht sichergestellt. Zur Finanzierung des Jahre 2023 ist die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,3 Beitragssatzpunkte auf dann 1,6 Prozent und ein weiterer Abbau der Finanzreserven bei den Krankenkassen in Höhe von rund 2,5 Euro vorgesehen. Darüber hinaus werden weitere Mittel im Gesundheitsfonds abgebaut. Insgesamt trifft das die Beitragszahler (Versicherte und Arbeitgeber).

Weiterer Griff in die Rücklagen der Krankenkassen

Nach 2021 folgt nun ein weiterer Griff in die Rücklagen der Krankenkassen, um die Finanzierungslücken im Gesundheitswesen zu schließen. In der Amtszeit von Minister Jens Spahn wurden die Rücklagen der Krankenkassen bereits massiv zurückgefahren. Zuletzt mussten die Kassen im Jahr 2021 ihre kassenindividuellen Rücklagen zwangsweise um insgesamt 8 Mrd. Euro abbauen und damit auf ein Minimum reduzieren.

Attraktiver und preiswerter Zusatzbeitrag

Die BKK SBH hat entsprechend unter diesen Rahmenbedingungen ihren Haushalt und Zusatzbeitrag für 2023 im Dezember kalkuliert. Unser Ziel war, wie in den Jahren zuvor, auch für 2023 einen attraktiven und preiswerten Zusatzbeitrag anzubieten. Den Zusatzbeitrag beschließt der Verwaltungsrat der BKK SBH am 20.12.2022. Die Druckfreigabe des Kundenmagazins musste allerdings schon vor diesem Termin erfolgen. Den für das Jahr 2023 gültigen Zusatzbeitrag finden Sie daher ab dem 21.12.2022 auf unserer Homepage:

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Veröffentlicht: 21.11.2022 - Aktualisiert: 11.04.2024